Hier finden Sie uns:

Neurologische Praxis

Dr. med. Michael Schajor

Marktplatz 2

73614 Schorndorf

 

 

Kontaktdaten

Neurologische Praxis Dr. med. Michael Schajor
Neurologische Praxis Dr. med. Michael Schajor

Neurologische Praxis Dr. med. Michael Schajor, Tel. 0 71 81 / 2 40 51

 

 

Unser Leistungsspektrum

Hier finden Sie einen Überblick der angebotenen Leistungen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich bei uns melden, nähere Informationen einholen und einen Termin vereinbaren.

 

- Blut- / Labordiagnostik

 

- neurophysiologische Untersuchungen (EEG, ENG, EMG, SEP, MEP, VEP)

 

- Doppler- / Duplex-Ultraschalluntersuchung extrakraniell / transkraniell, Nervensonografie

 

- Kognitive Untersuchung

 

- Botulinumtoxintherapie

 

- Verkehrsmedizinische Begutachtung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

 

 

Persönliche Schwerpunkte unter anderem:

 

Neuropsychologische Diagnostik -

Vollständige Absolvierung des 3-jährigen Curriculums "Kognitive Neurologie" der

Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)

 

Duplexsonographie der hirnzuführenden Arterien -

2006 bis 2015 Leiter des Neurosonologischen Labors in der Neurologischen Fachklinik

Christophsbad Göppingen

 

Botulinumtoxintherapie -

Übernahme und Weiterführung der Behandlungsmaßnahmen bei allen durch den Praxisvorgänger

vorbehandelten Patienten.

Kontinuierliche Erweiterung und Aktualisierung der verfügbaren Behandlungsindikationen und Injektionsschemata - sowohl erstattungsfähige Krankenkassenleistungen als auch weitere.

Mitglied Arbeitskreis Botulinumtoxintherapie.

 

Verkehrsmedizinische Qualifikation -

Curriculum der Bundesärztekammer "Verkehrsmedizinische Begutachtung" §65 FeV

Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV),

2. Auflage vom 04.11.2016, gemäß §11, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV

 

Berechtigung zur Erstellung von Gutachten (Facharzt Neurologie)

 

Besteht bei Ihnen eine neurologische Erkrankung, die die Kraftfahreignung für den Straßenverkehr in Frage stellt, werden Sie eventuell von der Führerscheinstelle des Landratsamtes aufgefordert, ein fachärztliches Gutachten zur Fahreignung anfertigen zu lassen.

Dann müssen Sie ein kostenpflichtiges Gutachten bei einem entsprechenden Facharzt in Auftrag geben, der nicht Ihr behandelnder Facharzt ist und der über die verkehrsmedizinische Qualifikation verfügt.

 

Für genauere Informationen und den näheren Ablauf/Kosten hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

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