Seit dem 07.04.2023 besteht in den Arztpraxen in Baden-Württemberg
auch für Patientinnen und Patienten keine gesetzliche Maskenpflicht mehr.
Damit fallen fast alle Corona-bedingten Einschränkungen weg.
Folgendes gilt nach dem Hygienekonzept unserer Praxis aber weiterhin:
- Händedesinfektion nach dem Betreten der Praxis
- kein Zutritt mit Fieber oder schweren Erkältungssymtomen
- Maskenpflicht bei leichten Erkältungssymptomen
------------------------------------------------------------------------------
Anpassungen erfolgen ggf. weiterhin gemäß den jew. behördlichen Vorgaben.
Rezepte, Hilfs- und Heilmittelverordnungen stellen wir Ihnen weiter wie gewohnt aus.
Nutzen Sie hierfür auch gerne unser Rezepttelefon.
Regulär telefonisch sind wir während der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Per e-mail oder Fax können Sie uns 24/7 kontaktieren, und wir antworten nach Möglichkeit binnen eines Arbeitstages auf Ihr Anliegen.
Alle Kontaktdaten finden Sie hier.
------------------------------------------------------------------------------
Dr. Schajor, Schorndorf, 12.04.2023